Bestattungsart Mit Würde und ganzem Herz

Kinderbestattung.

Mit Würde und ganzem Herz

Der schmerzhafteste Abschied — mit größtem Einfühlungsvermögen, Geduld und der Stille begleitet, die solche Momente brauchen.

Der Verlust eines Kindes ist der schmerzhafteste Abschied, den es gibt. In dieser tiefsten aller Trauern möchte ich für Sie da sein — nicht als anonymer Dienstleister, sondern als Mensch, der versteht, was dieser Moment bedeutet. Ich begleite Sie mit größtem Einfühlungsvermögen, Geduld und der Stille, die solche Momente brauchen.

Jede Kinderbestattung ist einzigartig

Es gibt kein „richtig" oder „falsch" beim Abschied von einem Kind. Ob Feuerbestattung oder Erdbestattung, ob stille Beisetzung oder feierliche Trauerfeier — ich richte mich vollständig nach Ihren Wünschen und dem, was Ihnen und Ihrer Familie Halt gibt. Kein Detail ist zu klein, kein Wunsch zu besonders.

Kinderbestattung — Mit Würde und ganzem Herz

Besonderheiten bei der Kinderbestattung

Bei der Bestattung von Kindern, Säuglingen und Totgeburten gelten in Bayern besondere rechtliche Regelungen, um die ich mich vollständig kümmere:

  1. 01

    Todesbescheinigung und behördliche Meldungen

  2. 02

    Klärung des rechtlichen Status (Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt) und der jeweiligen Bestattungspflicht

  3. 03

    Koordination mit Klinik, Hebamme oder Arzt, falls der Tod im Krankenhaus eintrat

  4. 04

    Auswahl kindgerechter Särge oder Urnen — individuell gestaltbar

  5. 05

    Möglichkeit der Aufbahrung in vertrauter Umgebung

  6. 06

    Koordination mit Schulen, Kindergärten oder Trauerbegleitung für Geschwisterkinder

  7. 07

    Planung der Trauerfeier mit Elementen, die das Kind liebte

Geschwister, Großeltern, Freunde — alle sind willkommen

Der Abschied von einem Kind betrifft oft eine ganze Gemeinschaft. Ich helfe Ihnen, eine Trauerfeier zu gestalten, die auch für Kinder zugänglich und verständlich ist — mit einfachen Worten, vertrauten Gegenständen und dem Raum, gemeinsam zu weinen.

FAQ: Kinderbestattung

01 Müssen Fehlgeburten bestattet werden?

In Bayern gilt: Totgeburten ab 500 Gramm Geburtsgewicht müssen bestattet werden. Bei Fehlgeburten unter 500 Gramm besteht keine gesetzliche Bestattungspflicht, viele Friedhöfe bieten aber die Möglichkeit zur gemeinsamen Bestattung an. Ich berate Sie über alle Möglichkeiten — ohne Druck, im eigenen Tempo.

02 Können wir als Familie aktiv an der Gestaltung mitwirken?

Ja, absolut. Viele Eltern und Geschwister möchten etwas beitragen — ein gemaltes Bild, ein Brief, ein Lieblingsspielzeug. Ich integriere alle persönlichen Elemente in die Bestattung und gestalte den Ablauf gemeinsam mit Ihnen.

03 Wie lange haben wir Zeit für die Entscheidungen?

So viel Zeit wie Sie brauchen, im Rahmen des gesetzlich Möglichen. Ich begleite Sie ohne Zeitdruck und komme gerne zu Ihnen nach Hause, wenn das für Sie leichter ist.

04 Gibt es spezielle Grabfelder für Kinder auf Münchner Friedhöfen?

Ja. Auf mehreren Münchner Friedhöfen gibt es eigens angelegte Kindergrabfelder, die besonders liebevoll gepflegt und gestaltet sind. Ich kenne die Möglichkeiten und berate Sie, welche Grabstätte am besten zu Ihrem Wunsch passt.

05 Wo können wir Unterstützung für die Trauer finden?

Neben meiner Begleitung im Bestattungsprozess empfehle ich Ihnen professionelle Trauerbegleitung. In München gibt es spezialisierte Anlaufstellen für Eltern, die ein Kind verloren haben. Ich kann Ihnen entsprechende Kontakte vermitteln.

24 h persönlich erreichbar

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